MARPOL
Mit Inkrafttreten der „Zweiten Verordnung zur Änderung umweltgerechter Vorschriften in der Seeschifffahrt“ am 12. April 2008 wurde unter anderem die Pflicht zum Aushang der Müllentsorgungsregeln nach MARPOL Anlage V wirksam.
Danach sind gemäß Regel 10 Abs. (I) der MARPOL Anlage V auf allen Schiffen über 12 Metern Länge Aushänge über die Vorschriften der Regeln über das Einbringen oder Einleiten von Müll nach Anlage V zu MARPOL 73/78 anzubringen.
Entsprechend § 11 der Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (SeeUmwVerhV) gilt diese Verpflichtung für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn
Der DSV hat das seinerzeit gemeinsam mit dem DMYV entwickelte Merkblatt der revidierten Anlage V zu MARPOL 73/78 angepasst und mit dem Bundesministerium für Verkehr-Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) abgestimmt. Das aktualisierte Merkblatt „Marpol Flyer„ sollte an Bord sein, da bei Kontrollen ansonsten ein Bußgeld droht.
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