Wissenswertes

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Wassersport

Freizeitschifffahrt und Charterscheinregelung

Deutschland besitzt ein rund 7.300 Kilometer langes Wasserwegenetz, zahlreiche Seen sowie circa 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen. In diesen Wassergebieten betreiben über 6 Millionen Menschen Wassersport: sie segeln, fahren Motorboot, Kanu, Wasserski oder surfen und tauchen.
Der Wassertourismus erfreut sich in vielen Regionen Deutschlands einer wachsenden Beliebtheit. Um allen Wassersportlern und Wassertouristen den Einstieg in den Wassersport zu erleichtern, bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Ihnen auf dieser Seite zahlreiche Hinweise und Auskünfte zur Übersicht an.

 

Abbau bürokratischer Hindernisse

Charterbescheinigung

Das führerscheinfreie Führen von Sportbooten, der sogenannte Charterbootverkehr, ist auch auf deutschen Wasserstraßen möglich. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat entsprechend geeignete Wasserwege in ausgewählten Seen und Flüssen frei gegeben. Für Hausboote reicht eine sogenannte Charterbescheinigung aus, die von dem Charterbootunternehmer nach einer ausführlichen Einweisung im Umgang mit dem Boot und dem in Frage kommenden Fahrtgebiet ausgestellt wird. Die Charterbescheinigung ersetzt nicht den Sportbootführerschein-Binnen. Sie gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit.

 

Führerscheinreform

Das Bundesverkehrsministerium hat die theoretische und praktische Prüfung für die Sportbootführerscheine vereinfacht. Überflüssige und praxisferne Wissensfragen wurden gestrichen, wichtige neue Aspekte, wie der Umweltschutz wurden integriert. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben wurden auf ein modernes Antwort-Auswahl-Verfahren umgestellt. Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems wird die Anrechnung bereits abgefragten Prüfungswissens ermöglicht. Bei der praktischen Führerscheinprüfung werden vor allem die Übungen zur Sicherheit an Bord verstärkt. Denn nur das sichere Beherrschen von Notsituationen kann Leben retten. Die Führerscheinprüfungen nach den neuen Vorgaben werden seit dem 01. Mai 2012 abgenommen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) damit beauftragt, in Deutschland die Prüfungen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen durchzuführen. Weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinen erhalten Sie beim DMYV sowie beim DSV.

Das BMDV hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der „Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, S. 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes: Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht. Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren auf den Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die Alternative „Segelsurfen“ beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern.

 

Umtausch alter Sportbootführerscheine

Wer noch alte Sportbootführerschein-Ausweise besitzt, die noch nicht die Bezeichnung „Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen“ tragen, der kann diese gegen die aktuellen Führerscheinformulare eintauschen, unter der Bedingung, dass die übrigen Ausstellungsvoraussetzungen vorliegen. Dies erleichtert die Anerkennung von deutschen Sportbootführerscheinen in den europäischen Staaten, die neben Deutschland eine entsprechende Vereinbarung über ein „Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen“ unterzeichnet haben. Nähere Informationen gibt es beim Deutschen Motoryachtverband oder dem Deutschen Segler-Verband.

 

Funkzeugnisse

Seit dem 01.10.2011 werden die Prüfungen zum Erwerb eines Funkbetriebszeugnisses für den Seefunkdienst (SRC und LRC) im Antwort-Auswahl-Verfahren durchgeführt. Gleichzeitig ist der Prüfungsfragenkatalog um ein Drittel in seinem Umfang reduziert sowie die in den Prüfungen verwendeten Prüfungsbögen entsprechend verschlankt worden.

 

(Quelle: BMDV)

Warenkorb
Der Warenkorb ist leer

Versandkosten

Versandkosten innerhalb Deutschlands:

Versandkosten innerhalb der EU:

Versandkosten ausserhalb der EU: