Fachkundenachweis (FKN)

Fachkundenachweis - FKN

Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV

Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

FKN Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen

FKN Die Prüfung

Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung zum Erwerb des Fachkundenachweises.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde,
  • Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.dsv.org.

Die praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im  tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Prüfung muss nach der Zulassung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden – andernfalls verfällt die Zulassung.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr (§ 10 Abs. 5 Bundesgebührengesetz). Die Gebühren werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.

FKN Gebühren

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, die bei Auslandsprüfungen anfallen. Diese werden gesondert als Auslage erhoben. Gebühren und Auslagen werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

1.Gebühr für Prüfung und Erteilung (inkl. MwSt.)28,89 Euro
2.Wiederholung der Prüfung (inkl. MwSt.)23,54 Euro

 

Derzeit bieten wir keinen Fachkundenachweis-Kurs an. Bei Interesse nimm Kontakt mit uns auf.

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