Bodensee - Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.
Bodensee - Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.
Die Prüfung zum BSP besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
In der theoretischen Prüfung müssen Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
Die Segelfragen müssen nur von Bewerberinnen und Bewerbern um das Patent der Kategorie D (Segelfahrzeuge) beantwortet werden. Inhaber und Inhaberinnen des DSV-A-Scheins, des Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel oder des Sportküstenschifferscheines sind davon ausgenommen.
Die praktischen Prüfungen sind auf patentpflichtigen und zugelassenen Booten jener Kategorie abzulegen, für welche das Schifferpatent erworben werden soll.
Praktische Motorbootprüfung
Anlegen Backbord und Anlegen Steuerbord
Diese Manöver können sowohl an einer Kaimauer, an einem Steg, einem Pfahl als auch einem anderen Schiff erfolgen. Für diese Manöver haben Sie drei Versuche. Zwei, einer von jeder Seite, müssen ausreichend sein.
Ablegen über Steuerbord und über Backbord
Das Ablegemanöver wird wie folgt gefahren: "Kurzes vorwärts Eindampfen", rückwärts Absetzen, vorwärts wegfahren.
"Mann über Bord"-Manöver
Bei diesem Manöver wird verlangt, dass beim Überbordgehen des Ringes das Getriebe ausgekuppelt und das Heck weggedreht wird. Um den Ring wieder aufzunehmen, ist gegen den Wind anzufahren. Der Ring muss mit der Hand aufgenommen werden, bei hochbordigen Schiffen kann der Bootshaken zugelassen werden. Für dieses Manöver haben Sie zwei Versuche, einer muss ausreichend sein.
Weitere Manöver
Kursfahren; Wenden auf engem Raum; Allgemeines Verhalten im Verkehr; Rückwärtsfahren mit Richtungsänderungen; Ankermanöver; Einfahren in einen freien Liegeplatz (Box); Anlegen einer Rettungsweste; Anlegen eines Sicherheitsgurtes (lifebelt).
Zusatzteil "Nautische Kenntnisse"
Diese zusätzlichen Manöver (Kreuzpeilung, Kursfahren, Umgang mit der Seekarte, Erklären der wichtigsten nautischen Begriffe) werden nur von Bewerbern verlangt, die eine Prüfbescheinigung für die Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen wollen. (Bei Nichtbestehen oder bei fehlendem Peilkompass kann später keine Bescheinigung für den ASBF See erteilt werden. Dies hat keine Auswirkungen für die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent). Das Bestehen des Prüfungsteiles Navigation wird im Bodenseeschifferpatent nicht vermerkt.
Praktische Segelprüfung
Die praktische Segelprüfung für die Kategorie D kann nur durchgeführt werden, wenn ausreichend Wind vorhanden ist. D. h., es muss genügend Fahrt im Schiff sein, um die Prüfungsmanöver durchzuführen. Gegebenenfalls muss die Prüfung abgebrochen werden.
"Mann über Bord"-Manöver
Es werden jeweils ein Manöver mit Q-Wende und eines mit Rettungshalse gefahren. Für jedes Manöver haben Sie zwei Versuche, einer muss ausreichend sein. (Sie müssen den Ring mit der Hand oder bei hochbordigen Schiffen mit dem Bootshaken aufnehmen können.) Das Schiff sollte dabei stehen. Bei einem Manöver wird ein Totalaufschießer gefahren. Die Manöver können aus verschiedenen Kursen eingeleitet werden.
Zusätzliche Manöver
Klare Kommandosprache bei allen Manövern.
Knoten
Von jedem Prüfungsbewerber werden folgende Knoten geprüft:
Die Knoten sind ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung. Wer keine ausreichenden Knotenkenntnisse hat, kann die Prüfung nicht bestehen. Die Knoten müssen mit ausreichend langen Leinen gezeigt werden.
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